Füller Air Services

Rechtliches

AGB / Mietbedingungen

1. Gegenstand

Füller Air Services vermietet Luftfahrzeuge im Rahmen der Flugzeugmiete ohne Pilot. Der Mieter führt das Luftfahrzeug eigenverantwortlich mit seiner eigenen gültigen Lizenz. Flüge oder Piloten werden nicht angeboten.

2. Vermietung an Vereine

Bei der Vermietung an Vereine für den Flugzeugschlepp erfolgt die Überlassung gemäß Mietangebot. Vereine mieten das Flugzeug und stellen den Schlepppiloten.

3. Voraussetzungen

Gültige Lizenz, Berechtigungen und Medical. Einweisung vor dem ersten Flug durch die Partner-Flugschule. Für die Maule MX-7-235 ist zusätzlich ein Checkflug erforderlich.

4. Übergabe und Rückgabe

Übernahme und Rückgabe werden mit einem digitalen Übergabeprotokoll festgehalten. Bei verschmutzter Rückgabe, fehlendem oder beschädigtem Zubehör oder nicht vereinbarungsgemäßem Tankstand können Pauschalen laut aktueller Preisliste anfallen (siehe Mietrechner, alle Preise inkl. MwSt.). Bei verspäteter Rückgabe gilt je angefangenem Kalendertag die vereinbarte Mindestabnahme, sonst eine Stunde zum Stundensatz; wetterbedingte Verspätungen mit rechtzeitiger Information sind ausgenommen. Gebühren werden einzeln geprüft und bestätigt.

5. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Luftfahrzeug ist kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt 5.000 € je Schadensfall. Einzelheiten und Ausnahmen regelt der Mietvertrag.

6. Stornierung

Bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei, ab 13 Tagen 25 %, ab 3 Tagen 50 %, ab 24 Stunden oder bei Nichterscheinen 80 %, bezogen auf die geplanten Flugstunden oder die Mindestabnahme, wenn diese höher ist. Eine Absage wegen Wetters am Miettag ist kostenfrei, wenn sie bis 8 Uhr mitgeteilt wird.

7. Shop

Bestellungen gelten als Bestellanfrage. Bezahlung per Rechnung / Überweisung. Zertifizierte Teile nur mit Freigabedokumenten.